Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG§ 5 Rücklagen
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 22.11.2022 – 2 BvF 1/22Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos - Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet - allerdings deutliches Überwiegen der mit einer eA verbundenen Nachteile im Rahmen der FolgenabwägungZitiert von 9
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Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.