Gesetze / EKEK · CELEX 02018L1972-20241018
Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)
125 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Ziel
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Allgemeine Ziele
- Art 4 Strategische Planung und Koordinierung der Funkfrequenzpolitik
- Art 5 Nationale Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden
- Art 6 Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden
- Art 7 Ernennung und Entlassung der Mitglieder nationaler Regulierungsbehörden
- Art 8 Politische Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der nationalen Regulierungsbehörden
- Art 9 Regulierungskapazitäten der nationalen Regulierungsbehörden
- Art 10 Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörden am GEREK
- Art 11 Zusammenarbeit mit nationalen Behörden
- Art 12 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
- Art 13 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummerierungsressourcen sowie besondere Verpflichtungen
- Art 14 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen und von Zusammenschaltungsrechten
- Art 15 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung
- Art 16 Verwaltungsabgaben
- Art 17 Getrennte Rechnungslegung und Finanzberichte
- Art 18 Änderung von Rechten und Pflichten
- Art 19 Beschränkung oder Entzug von Rechten
- Art 20 Auskunftsverlangen an Unternehmen
- Art 21 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen
- Art 22 Geografische Erhebungen zum Netzausbau
- Art 23 Konsultation und Transparenz
- Art 24 Anhörung interessierter Kreise
- Art 25 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art 26 Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen
- Art 27 Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten
- Art 28 Koordinierung von Funkfrequenzen zwischen den Mitgliedstaaten
- Art 29 Sanktionen
- Art 30 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und Nummerierungsressourcen sowie der besonderen Verpflichtungen
- Art 31 Rechtsbehelf
- Art 32 Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation
- Art 33 Verfahren zur einheitlichen Anwendung von Abhilfemaßnahmen
- Art 34 Durchführungsbestimmungen
- Art 35 Peer-Review-Verfahren
- Art 36 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung
- Art 37 Gemeinsames Genehmigungsverfahren zur Erteilung individueller Frequenznutzungsrechte
- Art 38 Harmonisierungsmaßnahmen
- Art 39 Normung
- Art 42 Entgelte für Funkfrequenznutzungsrechte und Rechte für die Installation von Einrichtungen
- Art 43 Wegerechte
- Art 44 Kollokation und gemeinsame Nutzung von Netzbestandteilen und zugehörigen Einrichtungen durch Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
- Art 45 Verwaltung der Funkfrequenzen
- Art 46 Genehmigung der Nutzung von Funkfrequenzen
- Art 47 An individuelle Funkfrequenznutzungsrechte geknüpfte Bedingungen
- Art 48 Erteilung individueller Funkfrequenznutzungsrechte
- Art 49 Geltungsdauer der Rechte
- Art 50 Verlängerung von individuellen Nutzungsrechten für harmonisierte Funkfrequenzen
- Art 51 Übertragung oder Vermietung individueller Frequenznutzungsrechte
- Art 52 Wettbewerb
- Art 53 Zeitliche Koordinierung der Zuteilungen
- Art 54 Zeitliche Koordinierung der Zuteilungen bestimmter 5G-Frequenzbänder
- Art 55 Verfahren zur zahlenmäßigen Beschränkung von Frequenznutzungsrechten
- Art 56 Zugang zu lokalen Funknetzen
- Art 57 Einrichtung und Betrieb drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite
- Art 58 Technische Vorschriften in Bezug auf elektromagnetische Felder
- Art 59 Allgemeiner Rahmen für Zugang und Zusammenschaltung
- Art 60 Rechte und Pflichten der Unternehmen
- Art 61 Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung
- Art 62 Zugangsberechtigungssysteme und andere Einrichtungen
- Art 63 Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht
- Art 64 Verfahren für die Festlegung und Definition von Märkten
- Art 65 Verfahren für die Festlegung länderübergreifender Märkte
- Art 66 Verfahren zur Ermittlung einer länderübergreifenden Nachfrage
- Art 67 Marktanalyseverfahren
- Art 68 Auferlegung, Änderung oder Aufhebung von Verpflichtungen
- Art 69 Transparenzverpflichtung
- Art 70 Nichtdiskriminierungsverpflichtungen
- Art 71 Verpflichtung zur getrennten Buchführung
- Art 72 Zugang zu baulichen Anlagen
- Art 73 Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen und deren Nutzung
- Art 74 Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung
- Art 75 Zustellungsentgelte
- Art 76 Regulatorische Behandlung neuer Bestandteile von Netzen mit sehr hoher Kapazität
- Art 77 Funktionelle Trennung
- Art 78 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
- Art 79 Verfahren für Verpflichtungszusagen
- Art 80 Ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Unternehmen
- Art 81 Migration von herkömmlichen Infrastrukturen
- Art 82 GEREK-Leitlinien für Netze mit sehr hoher Kapazität
- Art 83 Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Dienste für Endnutzer
- Art 84 Erschwinglicher Universaldienst
- Art 85 Bereitstellung eines erschwinglichen Universaldienstes
- Art 86 Verfügbarkeit des Universaldienstes
- Art 87 Status des bestehenden Universaldiensts
- Art 88 Ausgabenkontrolle
- Art 89 Kosten der Universaldienstverpflichtungen
- Art 90 Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen
- Art 91 Transparenz
- Art 92 Zusätzliche Pflichtdienste
- Art 93 Nummerierungsressourcen
- Art 94 Verfahren für die Gewährung von Nutzungsrechten für Nummerierungsressourcen
- Art 95 Entgelte für Nutzungsrechte für Nummerierungsressourcen
- Art 96 Hotlines für vermisste Kinder und für Beratungsangebote für Kinder
- Art 97 Zugang zu Rufnummern und Diensten
- Art 98 Ausnahmeklausel für bestimmte Kleinstunternehmen
- Art 99 Nichtdiskriminierung
- Art 100 Grundrechtsschutz
- Art 101 Grad der Harmonisierung
- Art 102 Informationspflichten für Verträge
- Art 103 Transparenz, Angebotsvergleich und Veröffentlichung von Informationen
- Art 104 Dienstqualität im Zusammenhang mit Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten
- Art 105 Vertragslaufzeit und -kündigung
- Art 106 Anbieterwechsel und Nummernübertragbarkeit
- Art 107 Angebotspakete
- Art 108 Verfügbarkeit von Diensten
- Art 109 Notruf und einheitliche europäische Notrufnummer
- Art 110 Öffentliches Warnsystem
- Art 111 Gleichwertigkeit hinsichtlich des Zugangs und der Wahlmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen
- Art 112 Verzeichnisauskunftsdienste
- Art 113 Interoperabilität der Autoradio- und für Verbraucher bestimmten Radio- und Digitalfernsehgeräte
- Art 114 Übertragungspflichten
- Art 115 Bereitstellung zusätzlicher Dienstmerkmale
- Art 116 Anpassung der Anhänge
- Art 117 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 118 Ausschuss
- Art 119 Informationsaustausch
- Art 120 Informationsveröffentlichung
- Art 121 Mitteilung und Überwachung
- Art 122 Überprüfungsverfahren
- Art 123 Besondere Überprüfung der Endnutzerrechte
- Art 124 Umsetzung
- Art 125 Aufhebung
- Art 126 Inkrafttreten
- Art 127 Adressaten