Art 126 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 126 EKEK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 27.02.2025 – C-562/23Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.