Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

EGInsO

Art 104 Anwendung des neuen Rechts

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund11 Entscheidungen

In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.

Art 103n Art 105