Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 104 Anwendung des neuen Rechts
Stand: 10.06.2019
In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 104 EGInsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Köln, 10.05.2013 – 71 IK 421/11
- OLG Brandenburg, 08.02.2012 – 3 U 111/11
- LG Duisburg, 01.07.1999 – 24 T 89/99
- BGH, 11.04.2013 – IX ZR 268/12Insolvenzrecht: Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr im Zweitverfahren nach Verfristung oder Verjährung des Anfechtungsrechts des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder InsolvenzverfahrenZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 25.09.2012 – I-1 U 43/12
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 – 7 U 164/10
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 11.11.2003 – 12 U 125/03Zitiert von 1
- OLG Hamm, 10.04.2002 – 11 U 180/01
- OLG Hamm, 29.03.2000 – 8 U 156/99
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 104 EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 104 geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3147)
BGBl. 2016 I S. 3147
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