Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 240 § 1 (weggefallen)

Stand: 01.10.2022

Bund16 Entscheidungen

Für Art 240 § 1 BGBEG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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