Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 240 § 1 (weggefallen)
Stand: 01.10.2022
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- BGH, 12.01.2022 – XII ZR 8/21Voraussetzungen für die Herabsetzung der Geschäftsmiete im Zeitraum der coronabedingten Geschäftsschließung: Vorliegen eines Mietmangels; Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Prüfung der Zumutbarkeit eines Festhaltens an dem unveränderten VertragZitiert von 49
- OLG Frankfurt am Main, 19.03.2021 – 2 U 143/20Zitiert von 15
- BAG, 04.05.2022 – 5 AZR 366/21Betriebsrisiko - Corona bedingte BetriebsschließungZitiert von 21
- BAG, 13.10.2021 – 5 AZR 211/21Betriebsrisiko - Corona bedingte BetriebsschließungZitiert von 44
- KG, 21.06.2022 – 21 U 122/21Zitiert von 2
- OLG Celle, 18.11.2021 – 11 U 66/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 24.05.2023 – 7 AZR 169/22Verlängerungsklausel im Profifußball - VertragsanpassungZitiert von 34
- LG Hamburg, 06.10.2022 – 312 O 138/21
- OLG Köln, 04.04.2022 – 22 U 191/21Zitiert von 2
16 Entscheidungen zu Art 240 § 1 BGBEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 240 § 1 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Art 240 § 1 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.