Gesetze / Prüfvereinbarung

EEMD-ZVAnl I

§ 27 Schriftverkehr

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27?asof=2022-03-01#abs-1 (1) Sämtliche Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen, es sei denn in dieser Vereinbarung wurde Abweichendes vereinbart.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27?asof=2022-03-01#abs-2 (2) Mitteilungen oder förmliche Zustellungen an den Mauterheber im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die folgende Anschrift zu richten:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Werderstraße 34, 50672 Köln (Empfangsberechtigter).

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27?asof=2022-03-01#abs-3 (3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die folgende Anschrift zu richten:

Anbieter: (Name und Adresse Anbieter), (Empfangsberechtigter).

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27?asof=2022-03-01#abs-4 (4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nennen. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:

(Zustellungsbevollmächtigter in der Bundesrepublik Deutschland).

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27?asof=2022-03-01#abs-5 (5) Die Parteien werden einander Änderungen der Angaben nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person des Zustellungsbevollmächtigten oder der Empfangsberechtigten, unverzüglich mitteilen.

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