Gesetze / Prüfvereinbarung

EEMD-ZVAnl I

§ 27 Schriftverkehr

Stand: 06.12.2023

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27#abs-1 (1) Sämtliche Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in Textform und in deutscher Sprache abzufassen und an die mit dem Mauterheber abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten. Satz 1 gilt nicht für förmliche Zustellungen, diese sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27#abs-2 (2) Förmliche Zustellungen an den Mauterheber in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die folgende Anschrift zu richten:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Werderstraße 34, 50672 Köln
(Empfangsberechtigter).

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27#abs-3 (3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die mit dem Anbieter abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27#abs-4 (4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nennen. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:

(Zustellungsbevollmächtigter in der Bundesrepublik Deutschland).

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20I/27#abs-5 (5) Die Parteien werden einander Änderungen der Angaben nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person des Zustellungsbevollmächtigten oder der Empfangsberechtigten, unverzüglich mitteilen.

§ 26 § 28