Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DrugCheckVO NRW · GV. NRW. 2025 S. 1050
Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen nach § 10b BtMG in Nordrhein-Westfalen
15 Normen · ausgefertigt 18.11.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck des Modellvorhabens, Zielsetzung
- § 2 Nutzerkreis, untersuchungsfähige Substanzen
- § 3 Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit
- § 4 Antragsteller
- § 5 Antragsverfahren, Überwachung
- § 6 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 7 Zweckdienliche sachliche Ausstattung
- § 8 Umgang mit zu untersuchenden Proben
- § 9 Beratung und Aufklärung über die Risiken des Konsums, Vermittlung in weiterführende Angebote der Suchthilfe
- § 10 Substanzbezogene Warnung
- § 11 Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden
- § 12 Dokumentation und Evaluation
- § 13 Anwesenheitspflicht, Anforderungen an das Personal
- § 14 Verantwortlichkeit
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel