Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drug-Checking-Verordnung NRW
DrugCheckVO NRW§ 4 Antragsteller
Stand: 26.08.2026
Die Durchführung eines Drug-Checking-Modellvorhabens bedarf der Erlaubnis. Anträge können ausschließlich von Betreibern von Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden, wenn diese über eine gültige Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums nach § 1 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen verfügen.