§ 21 Antragstellung
Stand: 19.11.2021
Wird zitiert von 11
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Nach Gewicht
- BPatG, 08.09.2016 – 30 W (pat) 801/16Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" – fehlender Widerspruch gegen den Nichtigkeitsantrag – Feststellung der Nichtigkeit des Designs durch Beschluss – Statthaftigkeit der Beschwerde – Entscheidung ohne Sachprüfung
- BPatG, 07.04.2022 – 30 W (pat) 802/18
- BPatG, 04.03.2021 – 30 W (pat) 811/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und Schachtelzuschnitt" – Neuheit und EigenartZitiert von 2
- BPatG, 17.09.2020 – 30 W (pat) 802/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – "Heizkörper" - Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit nach Verzicht – Neuheit – Eigenart
- BPatG, 04.08.2025 – 30 W (pat) 801/23
- BPatG, 09.06.2022 – 30 W (pat) 808/18Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" – teilweise Nichtigkeit - mangelnde Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Gesamterzeugnis – Neuheit des Designs
Zuletzt entschieden
- BPatG, 18.02.2021 – 30 W (pat) 807/18Zitiert von 3
- BPatG, 18.02.2021 – 30 W (pat) 806/18Zitiert von 2
- BPatG, 27.02.2020 – 30 W (pat) 809/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Fahrradsattel" – zur Frage, ob ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt – Unterscheidung Sichtbarkeit und Einsehbarkeit – Erfordernis, dass das Bauelement während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs optisch wahrgenommen werden kann – die Unterseite eines Fahrradsattels ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Fahrrads als Fortbewegungsmittel nicht sichtbar
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 DesignV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-1 (1) Für den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs (§ 34a Absatz 1 des Designgesetzes) soll das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-2 (2) In dem Antrag sind anzugeben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-3 (3) Ein Antrag kann auf mehrere in § 33 Absatz 1 oder Absatz 2 des Designgesetzes genannte Nichtigkeitsgründe gestützt werden. Im Antrag können Angaben zum Gegenstandswert gemacht werden, wenn dieser nach § 34a Absatz 6 des Designgesetzes festgesetzt werden soll.