§ 21 Antragstellung
Stand: 19.11.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-1 (1) Für den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs (§ 34a Absatz 1 des Designgesetzes) soll das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-2 (2) In dem Antrag sind anzugeben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DesignV/21#abs-3 (3) Ein Antrag kann auf mehrere in § 33 Absatz 1 oder Absatz 2 des Designgesetzes genannte Nichtigkeitsgründe gestützt werden. Im Antrag können Angaben zum Gegenstandswert gemacht werden, wenn dieser nach § 34a Absatz 6 des Designgesetzes festgesetzt werden soll.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 21 DesignV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 08.09.2016 – 30 W (pat) 801/16Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" – fehlender Widerspruch gegen den Nichtigkeitsantrag – Feststellung der Nichtigkeit des Designs durch Beschluss – Statthaftigkeit der Beschwerde – Entscheidung ohne Sachprüfung
- BPatG, 07.04.2022 – 30 W (pat) 802/18
- BPatG, 04.03.2021 – 30 W (pat) 811/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und Schachtelzuschnitt" – Neuheit und EigenartZitiert von 2
- BPatG, 17.09.2020 – 30 W (pat) 802/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – "Heizkörper" - Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit nach Verzicht – Neuheit – Eigenart
- BPatG, 04.08.2025 – 30 W (pat) 801/23
- BPatG, 09.06.2022 – 30 W (pat) 808/18Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" – teilweise Nichtigkeit - mangelnde Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Gesamterzeugnis – Neuheit des Designs
Zuletzt entschieden
- BPatG, 18.02.2021 – 30 W (pat) 807/18Zitiert von 3
- BPatG, 18.02.2021 – 30 W (pat) 806/18Zitiert von 2
- BPatG, 27.02.2020 – 30 W (pat) 809/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Fahrradsattel" – zur Frage, ob ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt – Unterscheidung Sichtbarkeit und Einsehbarkeit – Erfordernis, dass das Bauelement während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs optisch wahrgenommen werden kann – die Unterseite eines Fahrradsattels ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Fahrrads als Fortbewegungsmittel nicht sichtbar
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 DesignV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490 Anhang – Internationale Übereinkommen 1) 45 Strafrecht 450 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze)
BGBl. 2021 I S. 3490
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04.04.2016 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 14 Abs. 3 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I 558)
BGBl. 2016 I S. 558
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.