Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

Datenschutzrecht2 Fassungen68 Entscheidungen

Für Art 78 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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