Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 63 Kohärenzverfahren

Stand: 02.07.2026

Datenschutzrecht6 Entscheidungen

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.

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