Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden

Datenschutzrecht2 Fassungen10 Entscheidungen

Für Art 60 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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