Art 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Für Art 60 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 60 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 15.06.2021 – C-645/19DSGVO: Befugnis einer nicht federführenden Aufsichtsbehörde zur Klageerhebung bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 291/17Zitiert von 10
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 279/17Zitiert von 9
- EuG, 29.01.2025 – T-70/23
- EuG, 16.07.2025 – T-183/23
- EuGH, 24.09.2019 – C-507/17Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- EuGH, 10.02.2026 – C-97/23Zitiert von 1
- EuG, 29.04.2025 – T-319/24
- VG Mainz, 18.04.2024 – 1 K 386/23.MZ
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 60 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.