Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
DEFG§ 1 Errichtung des Fonds
Stand: 10.06.2019
Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Änderungsverlauf
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23.06.1993 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I 944)
BGBl. 1993 I S. 944
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16.03.1992 Ausfertigung
§ 1 umnummeriert und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 1992 (BGBl. I 674)
BGBl. 1992 I S. 674
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