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§ 1 DEFG — Errichtung des Fonds

Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.