Gesetze / Börsenzulassungs-Verordnung
BörsZulV§ 71 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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05.01.2007 Ausfertigung
§ 71 aufgehoben und neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I 10)
BGBl. 2007 I S. 10
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22.06.2005 Ausfertigung
§ 71 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I 1698)
BGBl. 2005 I S. 1698
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21.06.2002 Ausfertigung
§ 71 geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2010)
BGBl. 2002 I S. 2010
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.