Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/2498 · S. 54
Zu Artikel 4 (Änderung der Börsenzulassungs-
Zu Artikel 4 (Änderung der Börsenzulassungs- Verordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 12) Die Verweisung auf die entfallenden §§ 62 bis 67 ist zu strei- chen. Zu Nummer 3 (§§ 53 bis 62) Artikel 5 der Transparenzrichtlinie fordert die Aufstellung und Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts. Diese Vorgabe ist in § 37w WpHG umgesetzt. Es besteht daher kein Bedürfnis mehr für eine zusätzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Zwischenberichts. Daher ist der Erste Abschnitt im Zweiten Kapitel zu streichen. Zu Nummer 4 (§§ 63 bis 67) Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben, da die entsprechenden Pflichten künftig an die Vorgaben der Transparenzrichtlinie angepasst im Wertpapierhandelsgesetz geregelt werden und gemäß den europarechtlichen Anforderungen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter- stehen. Zu Nummer 5 (§ 70) Für § 70 besteht kein Anwendungsbereich mehr, da die Ver- öffentlichungspflichten nach den §§ 63, 66 und 67 nicht mehr in dieser Verordnung geregelt werden. Zu Nummer 6 (Überschrift des Dritten Kapitels) Die Überschrift des Dritten Kapitels ist an die Streichung der Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 71 anzupassen. Zu Nummer 7 (§ 71) Für die Regelung von Ordnungswidrigkeiten nach § 71 be- steht kein Anwendungsbereich mehr, da die Veröffent- lichungspflichten nach den §§ 63 und 66 Abs. 1 nicht mehr in dieser Verordnung geregelt werden. Zu Nummer 8 (Anlage zu § 57 Abs. 2) Die Anlage entfällt, da die Rechtsgrundlage nach § 57 Abs. 2 nicht mehr besteht.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2498, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 276.786–278.393 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 923c852f1f357d58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP