Gesetze / Betreuungsorganisationsgesetz

BtOG

§ 17 Finanzielle Ausstattung

Stand: 07.07.2022

Bund1 Entscheidung

Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen nach § 15 Absatz 1 obliegenden Aufgaben. Das Nähere regelt das Landesrecht.

§ 16 § 18