Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 30 Straftaten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/30?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/30?asof=2019-06-10#abs-2 (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 30 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.