Gesetze / Binnenschiffsuntersuchungsordnung
BinSchUO§ 41 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
Diese Verordnung ist bis zum Ablauf des 17. Januar 2022 in der am 6. Dezember 2021 geltenden und anzuwendenden Fassung weiter anzuwenden.
Änderungsverlauf
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05.01.2022 Ausfertigung
§ 41 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Januar 2022 (BGBl. I 2 930)
BGBl. 2022 I S. 2
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26.11.2021 Ausfertigung
§ 41 eingefügt durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 26. November 2021 (BGBl. I 4982, 5204; 2023 I Nr. 144)
BGBl. 2021 I S. 4982
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