Gesetze / Binnenschiffsuntersuchungsordnung

BinSchUO

§ 40 Überprüfung

Stand: 21.10.2025

Bund2 Fassungen

Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.

§ 39 § 41