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§ 41 BinSchUO 2018 — Anwendungsbestimmung aus Anlass der Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 20.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung ist bis zum Ablauf des 17. Januar 2022 in der am 6. Dezember 2021 geltenden und anzuwendenden Fassung weiter anzuwenden.