Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige

Stand: 31.12.2025

Bund3 Fassungen

Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.

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