Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchPersV/35?asof=2021-12-07#abs-1 (1) Gegenstand der behördlichen Befähigungsprüfung für die Betriebsebene sind die Kenntnisse und Fertigkeiten der Anlage 8. Die Prüfung wird als theoretische Prüfung durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchPersV/35?asof=2021-12-07#abs-2 (2) Die Prüfung wird in digitaler Form durchgeführt und besteht aus Antwort-Wahl-Aufgaben.

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