Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

Bund5 Fassungen

An Bord von Fahrgastschiffen muss sich bis zum 17. Januar 2024 kein Sicherheitspersonal für Fahrgastschiffe befinden.

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