Gesetze / Bienenseuchen-Verordnung
BienSeuchV§ 3
Stand: 10.06.2019
Ist zu befürchten, dass sich die Amerikanische Faulbrut, die Acariose (Milbenseuche), die Varroatose, der Kleine Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe ausgebreitet hat oder ausbreitet, kann die zuständige Behörde eine amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände des verdächtigen Gebietes anordnen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 BienSeuchV →
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Änderungsverlauf
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14.12.1978 Ausfertigung
§ 3 geändert und teilweise aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 1978 (BGBl. I 2023)
BGBl. 1978 I S. 2023
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