§ 91 Grundstücke im Zustand der Bebauung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/91#abs-1 (1) Bei Grundstücken, die sich am Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden, bleiben die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile (z. B. Anbauten oder Zubauten) bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/91#abs-2 (2) (weggefallen)