§ 60 Ertragsbedingungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/60#abs-1 (1) Bei der Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen (§ 38 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) ist von den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz auszugehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/60#abs-2 (2) Hinsichtlich der ertragsteigernden Anlagen, insbesondere der überdachten Anbauflächen, sind - abweichend von § 38 Abs. 2 Nr. 2 - die tatsächlichen Verhältnisse des Betriebs zugrunde zu legen.