Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 69 Sprechstunden
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 14.05.2013 – 1 ABR 4/12Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - QuartalsberichtZitiert von 8
- LAG Hamburg, 14.06.2023 – 7 TaBV 1/23Zitiert von 1
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In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.