Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG

§ 41 Umlageverbot

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund5 Entscheidungen

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

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