Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG

§ 41 Umlageverbot

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund4 Entscheidungen

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

§ 40 § 42