Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 41 Umlageverbot
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BAG, 14.08.2002 – 7 ABR 29/01Zitiert von 8
- BAG, 24.10.2001 – 7 ABR 20/00Zitiert von 24
- LAG Hessen, 11.03.2019 – 16 TaBV 201/18Zitiert von 2
- LAG Hessen, 16.12.2010 – 9 TaBV 55/10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.