Gesetze / Betriebsprämiendurchführungsverordnung
BetrPrämDurchfV§ 15 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 15 BetrPrämDurchfV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 15 BetrPrämDurchfV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Osnabrück, 18.06.2008 – 1 A 290/06
- OVG Niedersachsen, 27.08.2009 – 10 LA 206/08Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 20.11.2012 – 10 LB 116/10
- VG Stade, 30.01.2008 – 6 A 1106/06Zitiert von 1
- VG Stade, 20.05.2008 – 6 A 1152/06
- VG Lüneburg, 26.02.2008 – 4 A 159/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 17.05.2013 – 3 B 87.12Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 21.01.2013 – 10 LA 167/09Zitiert von 3
- OVG NRW, 05.10.2012 – 16 A 144/10Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 BetrPrämDurchfV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.05.2008 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I 801 677)
BGBl. 2008 I S. 801
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.