Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestattungsgesetz
BestG NRW§ 13 Bestattungsunterlagen, Bestattungsfristen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/13#abs-1 (1) Die Bestattung der Leichen und Totgeburten ist erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde vorliegt oder wenn sie auf Anordnung der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/13#abs-2 (2) Erdbestattungen dürfen frühestens vierundzwanzig Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine frühere Bestattung aus gesundheitlichen Gründen anordnen oder auf Antrag von Hinterbliebenen genehmigen, wenn durch ein besonderes, aufgrund eigener Wahrnehmung ausgestelltes Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes, die nicht die Leichenschau nach § 9 durchgeführt haben, bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/13#abs-3 (3) Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragen sowie im öffentlichen Interesse diese Fristen verlängern. Liegen bei einer Erdbestattung innerhalb der Frist nach Satz 1 die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vor, so hat die Bestattung unverzüglich nach deren Eintritt zu erfolgen.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 13 BestG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 20.03.2009 – 27 K 5617/07Kostenerstattung einer ordnungsbehördlichen Bestattung; Auswirkung einer Unterhaltspflichtverletzung des Verstorbenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Köln, 31.08.2009 – 27 K 5075/07Zitiert von 1
- OVG NRW, 01.06.2023 – 19 B 541/23Zitiert von 1
- VG Aachen, 26.10.2015 – 7 K 1523/14Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 – 14 K 4511/12Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 31.10.2014 – 23 K 1479/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.07.2025 – 23 L 1671/25
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2025 – 14 K 2099/24
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2024 – 14 K 3501/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 BestG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.