Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestattungsgesetz
BestG NRW§ 12 Bestattungsentscheidung
Stand: 19.02.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/12#abs-1 (1) Die Bestattung kann als Erdbestattung oder als Feuerbestattung vorgenommen werden. Art und Ort der Bestattung richten sich, soweit möglich, nach dem Willen der Verstorbenen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hatten und nicht geschäftsunfähig waren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/12#abs-2 (2) Ist keine derartige Willensbekundung bekannt, entscheiden die Hinterbliebenen in der Rangfolge des § 8 Abs. 1. Wenn die Gemeinde die Bestattung veranlasst, entscheidet sie; sie soll eine Willensbekundung nach Absatz 1 Satz 2 berücksichtigen.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 12 BestG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 01.06.2007 – 19 B 675/07Zitiert von 4
- LG Bonn, 19.06.2020 – 5 S 63/20
- OVG NRW, 22.03.2024 – 19 A 604/22Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 31.10.2014 – 23 K 1479/14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 23.05.2013 – 23 K 4592/12Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.07.2009 – 19 A 448/07Kostenerstattung für Notbestattung: Verpflichtung der Behörde zur Wahl der kostengünstigeren Bestattungsart Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2024 – 14 K 3501/24Zitiert von 1
- VG Köln, 18.11.2022 – 22 L 1542/22Zitiert von 1
- VG Minden, 27.06.2022 – 10 K 3582/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 BestG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.