Gesetze / Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG§ 19 Witwengeld
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 102
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 – 4 S 1911/13Zitiert von 6
- VG Saarland Saarlouis, 24.08.2010 – 3 K 452/10Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 – 4 S 1562/15Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 18.09.2015 – 13 K 6864/14
- VG Hannover, 11.11.2010 – 13 A 3678/09Zitiert von 2
- VG Minden, 13.07.2023 – 12 K 2656/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BAG, 10.03.2026 – 3 AZR 107/25Hinterbliebenenversorgung - Altersdiskriminierung - Versorgungsordnung mit kombinierter Spätehen- und Mindestehedauerklausel
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2025 – 2 LB 557/22 OVG
- LAG Köln, 26.02.2025 – 5 SLa 286/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BeamtVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/19#abs-1 (1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn
1.
die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, oder
2.
die Ehe erst nach dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen worden ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht hatte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/19#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für die Witwe eines Beamten auf Probe, der an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 49 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) verstorben ist oder dem die Entscheidung nach § 49 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zugestellt war.