Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg

BbgUIG

§ 3 Rechtsschutz

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/3#abs-1 (1) Für Streitigkeiten um Ansprüche aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, auch wenn sich der Rechtsstreit gegen eine private informationspflichtige Stelle richtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/3#abs-2 (2) § 6 Abs. 3 und 4 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes gilt entsprechend.

§ 2 § 4