Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg
BbgUIG§ 3 Rechtsschutz
Stand: 01.08.2026
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- VG Frankfurt (Oder), 26.06.2020 – 5 K 2319/18Zitiert von 2
- VG Cottbus, 19.09.2013 – 1 L 219/13Presserecht: Reichweite des Auskunftsanspruchs gegen eine öffentlich beherrschte Flughafengesellschaft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/3#abs-1 (1) Für Streitigkeiten um Ansprüche aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, auch wenn sich der Rechtsstreit gegen eine private informationspflichtige Stelle richtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/3#abs-2 (2) § 6 Abs. 3 und 4 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes gilt entsprechend.