Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgUIG · GVBl.I/07, [Nr. 06] S.74

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

7 Normen · Ausgangsfassung vom 26.03.2007 · 12 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes
  2. § 2 Informationspflichtige Stellen
  3. § 3 Rechtsschutz
  4. § 4 Überwachung privater informationspflichtiger Stellen
  5. § 5 Ordnungswidrigkeiten
  6. § 6 Kosten
  7. § 7 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 2 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.20)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    01.07.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.07.2015

    § 2 geändert

    GVBl. I 2015, Nr. 19

  4. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2008 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2008, Artikel 1

    § 7 geändert

    GVBl. I 2008, Nr. 18, S. 369

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).