Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg
BbgUIG§ 2 Informationspflichtige Stellen
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/2#abs-1 (1) Informationspflichtige Stellen sind
Behörden, Einrichtungen und Betriebe des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sowie sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung. Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft. Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht
die obersten Landesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, und
Gerichte des Landes, soweit sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen;
natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Landes, der Gemeinden, der Landkreise oder einer unter der Aufsicht des Landes, der Gemeinden oder der Landkreise stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgUIG/2#abs-2 (2) Die bundesrechtliche Vorschrift § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Umweltinformationsgesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass zumindest der hälftige Anteil an der Mehrheit den in Absatz 1 Nummer 2 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts zuzuordnen ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 2 BbgUIG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt (Oder), 26.06.2020 – 5 K 2319/18Zitiert von 2
- VG Cottbus, 27.02.2012 – 3 L 307/11Zitiert von 2
- VG Potsdam, 05.08.2026 – VG 9 K 802/24Anspruch auf Neubescheidung über den Zugang zu Umweltinformationen bei unterbliebener Anhörung des Drittbetroffenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Cottbus, 22.02.2022 – 8 K 1733/18
- VG Frankfurt (Oder), 15.07.2021 – 5 K 486/20Zitiert von 2
- VG Cottbus, 21.01.2019 – VG 5 K 1201/15Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 – OVG 12 B 13.12Zitiert von 17
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 – OVG 6 S 48.13Presserechtlicher Auskunftsanspruch: Keine Sperrwirkung der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BbgUIG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.