Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz

BbgRAVG

§ 2 Aufgabe

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgRAVG/2#abs-1 (1) Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und seiner Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgRAVG/2#abs-2 (2) Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

§ 1 § 3