Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz

BbgRAVG

§ 2 Aufgabe

Brandenburg2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgRAVG/2?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und seiner Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgRAVG/2?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

Abschnitt II

Organisation und Rechtsverhältnisse

§ 1 § 3