Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
BbgAZVPFJ§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgAZVPFJ/1#abs-1 (1) Diese
Verordnung gilt für die in den §§ 109, 117 und 118 des Landesbeamtengesetzes
genannten Beamten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgAZVPFJ/1#abs-2 (2) Die in
dieser Verordnung verwendeten Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen
gelten für Frauen und Männer.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BbgAZVPFJ →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 24.06.2020 – 6 AZR 15/19Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - GleichbehandlungZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.