Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAGSchKG · GVBl.I/07, [Nr. 10] S.118

Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (BbgAGSchKG)

8 Normen · Ausgangsfassung vom 12.07.2007 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zweck des Gesetzes
  2. § 2 Grundsätze der öffentlichen Förderung
  3. § 3 Qualitätsanforderungen für die öffentliche Förderung
  4. § 4 Auswahlverfahren
  5. § 5 Umfang der öffentlichen Förderung, Verfahren
  6. § 6 Pflicht zur Offenlegung personenbezogener Daten
  7. § 7 Zuständigkeit
  8. § 8 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 7 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 3 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    17.12.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 41])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 5

    § 4 geändert

    GVBl. I 2010, Nr. 28, S. 8

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).