Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Waldgesetz
BayWaldGArt. 6 Waldfunktionspläne
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWaldG/6#abs-1 (1) Waldfunktionspläne enthalten
1. die Darstellung und Bewertung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt,
2. die zur Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWaldG/6#abs-2 (2) Die Waldfunktionspläne unterliegen der ständigen Fortentwicklung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 6 BayWaldG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 04.07.2024 – 22 A 23.40049Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten; Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.