Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern

BayVerf

Art. 158

Stand: 25.08.2026

Bayern6 Entscheidungen

Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.

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