Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern

BayVerf

Art 3

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/3#abs-1 (1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/3#abs-2 (2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung. Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.

Art 2 Art 3a