Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 157
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/157#abs-1 (1) Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/157#abs-2 (2) Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.