Gesetze / Landesrecht Bayern / BayNV · GVBl. S. 160, ber. S. 210, BayRS 2030-2-22-F
Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten
22 Normen · Ausgangsfassung vom 14.06.1988 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffe
- § 3 Öffentliche Ehrenämter
- § 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- § 5 Nebentätigkeit im bayerischen öffentlichen Dienst
- § 6 Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
- § 7 (aufgehoben)
- § 8 Genehmigungsfreie Gutachtertätigkeit
- § 9 Vergütung für Nebentätigkeiten im bayerischen öffentlichen Dienst
- § 10 Ablieferungspflicht
- § 11 Ausnahmen von §§ 9 und 10
- § 12 Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütungen
- § 13 Einrichtungen
- § 14 Genehmigungspflicht
- § 15 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
- § 16 Allgemeines Entgelt
- § 17 (aufgehoben)
- § 17a (aufgehoben)
- § 18 Verfahren
- § 19 (aufgehoben)
- § 20 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
- § 21 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
21.10.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2025 (GVBl. S. 559)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.