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Art 12 BayLBG (Bayern) — Lehramt an beruflichen Schulen

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,

3. das Studium eines Unterrichtsfachs.

(2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.