Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBhV · GVBl. S. 15, BayRS 2030-2-27-F
Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen
56 Normen · ausgefertigt 02.01.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
- § 2 Beihilfeberechtigte Personen
- § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
- § 4 (aufgehoben)
- § 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
- § 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
- § 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
- § 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen
- § 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen
- § 10 Psychosomatische Grundversorgung
- § 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
- § 12 Verhaltenstherapie
- § 12a Systemische Therapie
- § 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren
- § 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
- § 15 Kieferorthopädische Leistungen
- § 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- § 17 Implantologische Leistungen
- § 18 Arznei-, Verbandmittel und vergleichbare Medizinprodukte
- § 19 Heilbehandlungen
- § 19a Neuropsychologische Therapie
- § 19b Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher
- § 20 Komplextherapien
- § 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale Gesundheitsanwendungen
- § 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen
- § 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in Orientierung und Mobilität
- § 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Übergangspflege im Krankenhaus
- § 24a Soziotherapie
- § 25 Familien- und Haushaltshilfe
- § 26 Fahrtkosten
- § 27 Auswärtige ambulante Behandlungen
- § 28 Krankenhausleistungen
- § 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- § 30 Beihilfe bei Kuren
- § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
- § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
- § 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- § 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
- § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
- § 36 Stationäre Pflege
- § 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
- § 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
- § 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
- § 39 Palliativversorgung
- § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
- § 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
- § 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
- § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
- § 44 Sonstige Aufwendungen
- § 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
- § 46 Bemessung der Beihilfen
- § 47 Begrenzung der Beihilfen
- § 48 Verfahren
- § 49 Ausnahmen
- § 50 Inkrafttreten
- § 51 Übergangsvorschriften
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen
- Anlage 2 Zu § 7 Abs. 5 Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
- Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen
- Anlage 4 (zu § 21 Abs. 1) Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
- Anlage 5 (zu § 41 Abs. 2) Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen
- Anlage 6 Zu § 45 Abs. 4 Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland