Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBhV · GVBl. S. 15, BayRS 2030-2-27-F

Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen

56 Normen · Ausgangsfassung vom 02.01.2007 · 13 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
  3. § 2 Beihilfeberechtigte Personen
  4. § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
  5. § 4 (aufgehoben)
  6. § 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
  7. § 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
  8. § 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
  9. § 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen
  10. § 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen
  11. § 10 Psychosomatische Grundversorgung
  12. § 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
  13. § 12 Verhaltenstherapie
  14. § 12a Systemische Therapie
  15. § 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren
  16. § 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
  17. § 15 Kieferorthopädische Leistungen
  18. § 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  19. § 17 Implantologische Leistungen
  20. § 18 Arznei-, Verbandmittel und vergleichbare Medizinprodukte
  21. § 19 Heilbehandlungen
  22. § 19a Neuropsychologische Therapie
  23. § 19b Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher
  24. § 20 Komplextherapien
  25. § 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale Gesundheitsanwendungen
  26. § 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen
  27. § 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in Orientierung und Mobilität
  28. § 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Übergangspflege im Krankenhaus
  29. § 24a Soziotherapie
  30. § 25 Familien- und Haushaltshilfe
  31. § 26 Fahrtkosten
  32. § 27 Auswärtige ambulante Behandlungen
  33. § 28 Krankenhausleistungen
  34. § 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
  35. § 30 Beihilfe bei Kuren
  36. § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
  37. § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
  38. § 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
  39. § 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
  40. § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
  41. § 36 Stationäre Pflege
  42. § 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
  43. § 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
  44. § 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
  45. § 39 Palliativversorgung
  46. § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
  47. § 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
  48. § 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
  49. § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
  50. § 44 Sonstige Aufwendungen
  51. § 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
  52. § 46 Bemessung der Beihilfen
  53. § 47 Begrenzung der Beihilfen
  54. § 48 Verfahren
  55. § 49 Ausnahmen
  56. § 50 Inkrafttreten
  57. § 51 Übergangsvorschriften
  58. Schlussformel
  59. Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen
  60. Anlage 2 Zu § 7 Abs. 5 Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
  61. Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen
  62. Anlage 4 (zu § 21 Abs. 1) Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
  63. Anlage 5 (zu § 41 Abs. 2) Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen
  64. Anlage 6 Zu § 45 Abs. 4 Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 17 Normen geändert · §§ 7, 9, 11, 12 und 13 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    07.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die §§ 1, 2, 3, 4 und 5 der Verordnung vom 7. Juli 2026 (GVBl. S. 495)

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.