Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Beihilfeverordnung
BayBhV§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
Stand: 25.08.2026
Beihilfefähig sind Aufwendungen für
1. Pflegehilfsmittel,
2. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Person,
3. digitale Pflegeanwendungen bei häuslicher Pflege bis zu einem Betrag von insgesamt 53 € im Monat sowie damit einhergehende ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen bis zu einem Betrag von insgesamt 30 € im Monat,
wenn die private oder soziale Pflegeversicherung hierfür anteilige Zuschüsse gezahlt hat. Bei in der privaten Pflegeversicherung Versicherten ist der Betrag beihilfefähig, aus dem der anteilige Zuschuss berechnet wurde. § 31 Abs. 3 gilt entsprechend.