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§ 12 BayAzV (Bayern) — Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte

Bayerische Arbeitszeitverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schwerbehinderte Beamte sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit (§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 3 Satz 2 und § 6 Abs. 1) freizustellen.